Wirtschafts- und Sozialstatistisches Taschenbuch 2008
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VOLKSWIRTSCHAFTLICHE GESAMTRECHNUNGEN (VGR)

 

Bruttoinlandsprodukt

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) entspricht dem Geldwert aller in einer Periode von den inländischen Wirtschaftseinheiten produzierten Waren und Dienstleistungen nach Abzug des Wertes der im Produktionsprozess als Vorleistung verbrauchten Güter. Zieht man vom BIP den Kapitalgüterverzehr (Abschreibungen) ab, so erhält man das Nettoinlandsprodukt. Berücksichtigt man auch noch die im Ausland entstandenen Einkommen von Inländern (Plus-Position) bzw. die im Inland entstandenen Einkommen von Ausländern (Minus-Position), so erhält man das Nettonationaleinkommen.

Das BIP wird sowohl nominell (zu laufenden Preisen) als auch real berechnet. Die Darstellung der VGR-Aggregate der Realrechnung erfolgt in Form verketteter Volumenindizes auf Basis von Vorjahrespreisen. Im ökonomischen Modell des Wirtschaftskreislaufes unterscheidet man drei Varianten der BIP-Berechnung:

Bei der Entstehungsrechnung wird das BIP ausgehend von der Produktionstätigkeit der einzelnen Produzenten ermittelt. Das hiefür verwendete Datenmaterial ist primärstatistisch am besten aufbereitet. Das sich aus der entstehungsseitigen Berechnung ergebende Hauptaggregat ist das BIP.

Die Verteilungsrechnung umfasst als Hauptkomponenten das Arbeitnehmerentgelt (inkl. sämtlicher Naturalbezüge, Sonderzahlungen und imputierter Pensionsbeiträge der Beamten), den Bruttobetriebsüberschuss mit den Selbständigeneinkommen und die Primäreinkommen aus der/an die übrige Welt. Das Hauptaggregat bildet das Nettonationaleinkommen. Die Verwendungsrechnung unterscheidet Bruttoinvestitionen (inkl. Vorratsveränderungen), Konsumausgaben, Exporte und Importe; hier bildet wiederum das BIP das Hauptaggregat. Auf regionaler Ebene (Bundeslandebene) wird ein BIP-Äquivalent berechnet. Die so genannte Rohwertschöpfung dient als Schätzbasis für das nominelle Bruttoregionalprodukt.

Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995

Seit dem EU-Beitritt Österreichs (1. Jänner 1995) gilt für die Berechnung des Bruttoinlandsproduktes und seiner Komponenten eine neue Rechtsgrundlage: das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG 95). Seit dem Jahre 1999 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, VGR-Datenaggregate nach den Konzepten des ESVG 95 an die EU-Kommission zu melden. Der wichtigste Grund für diese Verpflichtung besteht in der Verwendung des Bruttoinlandsproduktes (BIP) als Bemessungsgrundlage für die Beitragsleistungen (EU-Eigenmittel). Die Einführung des ESVG 95 brachte eine Reihe von Änderungen – sowohl bei den Begriffsbestimmungen als auch den Konzepten. Sie bestehen im Wesentlichen in den Bereichen:

•  Bruttoinvestitionen : Immaterielle Güter und militärisch genutzte Ausrüstungen und Fahrzeuge zählen nun ebenfalls zu den Investitionen (früher: Vorleistungen).

•  Anlagenabschreibung : Auswirkungen auf die Höhe des BIP hat auch die Verpflichtung zur Anlagenabschreibung von Infrastruktureinrichtungen des Staates (öffentliche Tiefbauten).

•  Verbuchungszeitpunkt : Transaktionen sind grundsätzlich nach ökonomischen Gesichtspunkten zu verbuchen und nicht nach dem Zeitpunkt der Zahlung (accrual basis).

•  Volkseinkommen und verfügbares Güter- und Leistungsvolumen : Begriffe wie Volkseinkommen und verfügbares Güter- und Leistungsvolumen gibt es im neuen System nicht mehr. Die ungefähre Entsprechung zum Volkseinkommen ist nunmehr das Nettonationaleinkommen (NNE). Ein Bestandteil des NNE ist das Primäreinkommen. Das ist jenes Einkommen, das inländische Einheiten aufgrund ihrer unmittelbaren Teilnahme am Produktionsprozess erhalten – es enthält auch die Saldogröße Produktionsabgaben/Subventionen an/aus der übrigen Welt. Die Produktionsabgaben bestehen aus sonstigen Produktionsabgaben und Gütersteuern; Sinngemäßes gilt auch für die Subventionen. Schließlich wurde die Datenbasis noch um informelle Komponenten vervollständigt bzw. verbessert („Ohne-Rechnungs-Geschäfte“, Trinkgelder, Schattenwirtschaft …). Die Bewertungsebene des BIP (entstehungsseitig) nach ESVG 95 ist nunmehr die der Herstellungspreise. Diese errechnen sich aus den Marktpreisen abzüglich der Gütersteuern und zuzüglich der Subventionen. Die nach dem neuen System berechneten Werte liegen ab dem Berichtsjahr 1976 vor (real in Form verketteter Volumenindizes).

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