____LISTNUMBERINFO_BEGIN:NumberFormat__:______NUMBERINFOSEP____NumberPosition__:__0____NUMBERINFOSEP____NumberBullet__:__None____NUMBERINFOSEP____ListLevel__:__0____NUMBERINFOSEP____;LISTNUMBERINFO_END____Mutterschutz und Elternkarenz Eltern:karenz

Das MutterschutzMutterschutzgesetz (MSchG) und das Väter-KarenzgesetzVäterkarenz (VKG) gelten für privatrechtliche und auch für öffentlich-rechtliche DienstnehmerInnen (ArbeiterInnen, Angestellte und Lehrlinge sowie für die meisten Gruppen öffentlich Bediensteter). Für bestimmte Personengruppen, wie HeimarbeiterInnen, Hausgehilfen und Hausangestellte sowie für Bedienstete in bestimmten Zweigen des öffentlichen Dienstes sind im MSchG Sonderbestimmungen vo­rgesehen. Nicht Anwendung findet das MSchG auf Dienst­nehmerInnen, für deren Dienstverhältnis das Landarbeitergesetz gilt sowie für DienstnehemerInnen, die in einem Diens­tverhältnis zu einem Land, einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband stehen, sofern sie nicht in Betrieben tätig sind. Das MSchG gilt weiter nicht für freie DienstnehmerInnen und WerkvertragsnehmerInnen.

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